Bayern-Ranking
Wer suchet, der findet, der punktet. Wir legen den Schwerpunkt des Rankings nicht auf die Gesamtliste aller in Bayern gesehener Arten, sondern auf die Vogelarten, die jeder selbst gefunden hat. Diejenigen, die bei Wind und Wetter im Feld unterwegs sind und sich auch nach vielen ereignislosen Tagen und manchmal auch Wochen und Monaten nicht entmutigen lassen – und nebenbei viele wichtige avifaunistische Daten sammeln – haben bei diesem Ansatz eine gute Chance auf einen vorderen Platz im Ranking.
200 Vogelarten in Bayern selbst zu finden, dürfte in den meisten Regionen innerhalb weniger Jahre möglich sein. Für 250 oder mehr Arten wird man über Jahre intensiv suchen und/oder ein paar Ausflüge innerhalb Bayerns unternehmen müssen. Eine tatsächliche Herausforderung ist es jedoch, möglichst nahe an 300 selbst gefundene Arten heranzukommen - oder diese Marke sogar zu überbieten. Ob das überhaupt möglich ist, werden wir mit Hilfe des Bayern-Rankings feststellen. Da seit 1980 über 360 Arten in Bayern nachgewiesen wurden, spricht zumindest theoretisch nichts dagegen, dass jeder diese Marke erreichen kann.
Um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, sind ein paar Spielregeln für das Bayern-Ranking nötig.
- 1. Die Basis für das Ranking ist die Otus-Checkliste der Vögel Bayerns, siehe dazu http://www.otus-bayern.de/diverses.php. Nicht berücksichtigt sind Arten der Kategorien E und E0, also offensichtliche Gefangenschaftsflüchtlinge. Arten aus den Kategorien A, A0 sowie D und D0 können selbstverständlich nur dann gezählt werden, wenn es sich um wahrscheinliche Wildvögel handelt, eine zahme Rothalsgans mit Züchterring gehört z. B. nicht dazu. Einen Hinweis auf die Einstufung von Nachweisen bieten die Berichte von DSK und BAK, siehe 3.
- 2. Gezählt werden dürften nur Vögel, die sich auf oder über bayerischem Boden befunden haben. Der Standort des Beobachters ist nicht entscheidend.
- 3. Seltenheiten, die zwischen 1980 und 1997 gesehen wurden, können nur dann gezählt werden, wenn diese in den Berichten der DSK als anerkannt publiziert wurden. Ab 1998 sind die Berichte der BAK ausschlaggebend, siehe dazu http://www.otus-bayern.de/berichte.php. Aktuelle Beobachtungen von Seltenheiten, für die der Bericht der BAK noch aussteht, können gezählt werden, wenn einen Meldung eingereicht wurde und eine Anerkennung wahrscheinlich ist.
- 4. Selbst gefunden bedeutet, dass man den fraglichen Vogel als erster gesehen und korrekt bestimmt hat. Bei gemeinsamen Beobachtungen können alle diejenigen die Art zählen, die bei der Entdeckung vor Ort waren und einen Beitrag zur Bestimmung geleistet haben.
- 5. Wiederentdeckungen nach „längerem Zeitraum“, dürfen als eigene Entdeckung gewertet werden. Was längerer Zeitraum dabei genau bedeutet, muss jeder selbst entscheiden. Die Beobachtung eines Eistauchers am Folgetag der Entdeckung ist nicht zählbar, nach vier Wochen ohne zwischenzeitigen Nachweis kann die Beobachtung jedoch durchaus gezählt werden.
- 6. Neubestimmungen Wenn die Entdeckung einer Vogelart X bekannt gegeben wurde, man sich diesen Vogel anschaut und als Vogelart Y neu und korrekt bestimmt, dann darf man diese Beobachtung zählen. Ob der Entdecker die neu bestimmte Art für sich zählen kann und will, muss er selbst entscheiden.
- 7. Seltene & lokale Brutvögel Seltene oder lokale Brutvögel dürfen an den bekannten Brutplätzen abgehakt werden. Dies betrifft z. B. Brutvögel der Alpen, etwa Schneehühner, Felsenschwalben und Steinrötel aber auch Zippammern oder Haubenlerchen in Franken. Diese Abweichung vom sonstigen Ansatz vermeidet ein kompliziertes Regelwerk mit Einzelfallbetrachtungen.